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Beitragsordnung

des Magic HipHop Dancers e.V. (nachfolgend Verein genannt)

§ 1 - Allgemeines

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr. Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt und sie ist damit auch für diese verbindlich.

§ 2 - Höhe des Mitgliedsbeitrages

Der Beitrag beträgt 12,00 EUR pro Kalenderjahr. Bei Mitgliedsbeginn im laufenden Geschäftsjahr ist der volle Beitrag zu entrichten.

§ 3 - Zahlungsweise und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

  • 1. Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich, d.h. vom 01.01. bis 31.12. im Voraus erhoben.
  • 2. Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
  • 3. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 31.01. des jeweiligen Jahres fällig. Er ist durch Banküberweisung auf das Vereinskonto zu entrichten. Jedes Mitglied oder jeder Erziehungsberechtigte hat für fristgemäße Bezahlung der Beiträge selbst zu sorgen.
  • 4. Bei Mitgliedsbeginn im laufenden Geschäftsjahr ist der Beitrag zum letzen des Folgemonats fällig.
  • 5. Bis zu einem Eingang der Beitragszahlung schwebt die Mitgliedschaft.
  • 6. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

§ 4 - Vereinskonto

Die Zahlung des Beitrages hat, unter Angabe des Mitgliedsnamen und der Mitgliedsnummer, auf das folgende Konto zu erfolgen:

Magic HipHop Dancers e.V. (Berliner Sparkasse) *IBAN: DE97 1005 0000 0190 5786 70 *BIC: BELADEBEXXX

§ 5 - Sonstige Regelungen

1. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Beitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung mit einem späteren Zahlungszeitpunkt. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto bzw. beim Kassenwart, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von 2,50 EUR berechnet. Im Übrigen gilt § 4 Abs. 6 der Vereinssatzung.
2. Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grund, erfolgt keine Rückerstattung des entrichten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.

Berlin, 24.09.2016